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Ergänzungen zum Regelwerk der DUV

Ergänzungen zum Regelwerk der DUV

Aufgrund erkannter Schwächen und Verbesserungspotentiale in der Durchführung von Meisterschaften werden wir für die künftigen Deutschen Meisterschaften bestehende Regeln strikter anwenden bzw. ergänzende Regelungen in Kraft setzen.

So wird es in der kommenden Saison 2016 für die vier Deutschen Meisterschaften der DUV einheitliche Meldefristen geben. Jeweils zehn Tage vor der Veranstaltung wird die Anmeldung geschlossen. Nachmeldungen sind dann nur in Absprache mit den Veranstaltern und dem Vertreter der DUV vor Ort möglich. Wird eine Nachmeldung zugelassen wird ein Nachmeldeentgelt von 60 € fällig. Ein Anspruch auf Zulassung einer Nachmeldung besteht damit allerdings nicht.

Begründung: Die Vorbereitung und Durchführung einer Meisterschaft ist aufwändig und bedarf großer Sorgfalt. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist eine frühzeitige Kenntnis und sorgfältige Sichtung der Starterfelder eine wichtige Voraussetzung. Diesem Anspruch soll durch die Meldefrist entsprochen werden.

Das Präsidium der DUV verweist zur Vorbereitung der kommenden Saison auf das bestehende Regelwerk des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV). Hierzu zählt die DLO (Deutsche Leichtathletikordnung). Darin wird ausgeführt, dass ein Athlet nur für einen Verein das Startrecht wahrnehmen kann. Ein Start für zwei verschiedene Vereine in einem Kalenderjahr ist damit ausgeschlossen. Die Einhaltung dieser Regel werden wir insbesondere hinsichtlich der Mannschaftsbildung bei unseren Meisterschaftsveranstaltungen prüfen.

Ein besonderes Anliegen der Arbeit des DUV-Präsidiums ist es auch, den Meisterschaftsveranstaltungen einen höheren Stellenwert zu verleihen. Die Ausrichtung der DM über 100 km wird als Erfolg aus den Anfangsjahren der DUV gesehen. Drei weitere Meisterschaften (50km, 24 Stunden, Ultratrail) sollen zukünftig unter „Schirmherrschaft des DLV“ stattfinden. Damit verbunden ist die uneingeschränkte Anerkennung des DLV-Regelwerkes. Prinzipiell tun wir das bereits, denn jeder Wettkampf führt in seiner Ausschreibung den Passus „nach den Regeln der DLO durchgeführt“. Um dem noch deutlicher zu entsprechen, sollen ab 2017 alle Meisterschaften auch bezüglich der Startberechtigung wie eine Meisterschaft des DLV durchgeführt werden. Das bedeutet für den einzelnen Sportler eventuell eine Beantragung eines Startpasses. Für Sportler, die bereits einen Startpass haben, ändert sich nichts. Zu beachten ist allerdings, dass bei einem geplanten Vereinswechsel die entsprechenden Fristen einzuhalten sind (Beispiel: 30.11.2016 für das Jahr 2017).

Einen Startpass beantragt ihr über euren Verein. Solltet ihr noch keinem Verein angehören, führt der Weg zum Startpass über einen Verein idealer weise in eurer Nähe. Wir werden auf der Homepage eine Übersicht über Vereine mit aktiven Ultraläufern erstellen. Unterstützung können hier sicher auch die Ansprechpartner der DUV Förderstützpunkte leisten. Den Startpassantrag findet ihr auf der Internetpräsenz des DLV (www.leichtathletik.de/service). Die DLO findet ihr an selber Stelle. Parallel dazu setzen wir unsere Anstrengungen um Aufnahme ultralaufspezifischer Abschnitte in das Regelwerk fort. Diese Änderung der Startberechtigung für DUV-DMs wird jedoch erst umgesetzt, wenn zwischen DUV und DLV eine praktikable Möglichkeit zur Startpassprüfung vereinbart wird.

Für das Präsidium
Jörg Stutzke

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